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Intern
Den Bewohnern steht jederzeit ein Beschwerderecht über die Betreuung und über die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt stehenden Vorkommnisse im Heim zu. Erste Instanz ist die Gruppenleitung. Die Beschwerdeführenden haben ein Recht auf persönliche Anhörung und auf Mitteilung des Entscheides. Sind die Beschwerdeführenden mit dem Entscheid nicht einverstanden, können sie an die nächst höhere Instanz, Bereichsleitung, Heimleitung, Stiftungsrat, gelangen.
Extern
Den Bewohnern und deren Vertreter steht es jederzeit frei, beim Kantonalen Fürsorgeamt mündlich oder schriftlich Beschwerde zu erheben, wenn die Ansicht besteht, dass Vorkommnisse nicht oder nicht rechtzeitig behandelt wurden, oder der interne Beschwerdeweg ergebnislos verlaufen ist. Das Wohnheim verpflichtet sich zur Auskunftserteilung an das Kantonale Fürsorgeamt.
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| Wohnheim Sonnenrain |
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Hohentannerstrasse 2 |
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Postfach 4 |
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CH-8588 Zihlschlacht TG |
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Telefon 071 424 39 02 |
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Fax 071 424 36 36 |
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