Ein-/Austritt
     

Eintritt

Der Eintritt ins Wohnheim erfolgt auf freiwilliger Basis. Häufig geht dem Eintritt ein Aufenthalt in einem Spital, einer Rehabilitationsklinik oder in einem Heim voraus.


Austritt

Ein Austritt kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jederzeit erfolgen. Die Kündigung kann sowohl vom Bewohner, respektive dessen Vertretung, ausgehen, als auch durch die Heimleitung erfolgen. Die Heimleitung hat die Kündigung zu begründen.

Anmeldeformular (PDF)

 

 

 

 



 

Das Hirn ist immer am Lernen

 
     
 
Wohnheim Sonnenrain   Hohentannerstrasse 2   Postfach 4   CH-8588 Zihlschlacht TG   Telefon 071 424 39 02   Fax 071 424 36 36